Honorar

Die Kosten einer 50-minütigen Behandlung liegen zwischen 95 und 110 Euro. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen. Da die Höhe des Zuschusses sehr unterschiedlich ist, klären Sie bitte die Kostenübernahme im Vorhinein. Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

 

Die AOK Baden-Württemberg bezuschusst Ihre Behandlung bei mir leider nicht, da ich keine Kassenzulassung als Physiotherapeutin habe, sondern eine Heilpraktiker-Praxis führe.

 

Die privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen in der Regel die Kosten. Es ist hilfreich, wenn Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung darüber erkundigen.

 

 

 

Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.